Der Rennweg > siehe auch Grenzweg
Eine umstrittene Grenzlinie Weil es um den Rennweg immer wieder Unstimmigkeiten gab, wurden im Mai 1591 an der Route vom Kesseltal in Richtung Donauwörth 30 Steine gesetzt. Welche Bedeutung der Rennweg hatte – und noch immer hat
Von Helmut Herreiner [weiterlesen]
Kulturtage - Kesseltaler Heimatgeschichte
Hinter Zoltingen und Leiheim verläuft der "Rennweg", der auch das Kesseltal vom Donautal trennt.
Er bildet in seiner heute noch erhaltenenen Länge von etwa 15 Kilometern auch genau die Wasserscheide zwischen dem Kesseltal und dem Donautal.
Als Landesgrenze zwischen den ehemaligen Grafschaften Oettingen und Pfalz-Neuburg ist um den Rennweg schon nahezu zweihundert Jahre gestritten worden. Eine Einigung kam erst im Jahre 1591 zustande. In diesem Jahr wurden jene Grenzsteine gesetzt, wie sie heute noch stehen, insgesamt 30, über die ganze Strecke hin auf der Wegmitte.
Der Rennweg nimmt seinen Lauf nur durch Wälder und als ständige Grenze durch oftmals dunkle Zeitläufe. Da ist es nicht verwunderlich, dass dem Volksmund nach dunkle Dinge an ihm haften. Nicht nur Adlige, Mönche, Raubritter und Bauern und was sonst noch alles bei ihm gefrevelt und gesündigt hat, soll zur Nachtzeit auf ihm geistern, selbst der "Wilde Jäger" und der Tod und der Teufel in eigener Person. "Bei de drei Stoi kommts alloi," ist eine in der ganzen Gegend geläufige Rede. Jede Nacht sei der Teufel hier zu treffen und gebe Geld in unbegrenzten Mengen. Doch als Gegenleistung müsse ihm die Seele vermacht werden. Düstere Sagen sind im Umlauf, von Leuten, die Gebrauch gemacht hatten von dieser Gelegenheit. Ja, verrufen ist der Ort und es ist durchaus möglich, dass es selbst heute noch Leute gibt, die ihn nicht ohne zu schauern passieren.
Quelle: Michel Eberhardt in
Der Heimatfreund Nr.2 (1953)
Infos: Ernst Buser Zoltingen
Der Rennweg ist eine alte Wildbanngrenze.
Außer bei der Abgrenzung nach außen, bei der es aber bald fast überall in der Defensive war, setzte Oettingen das Wildbannregal mit mehr Erfolg als Herrschaftsmittel im Binnenraum der Grafschaft ein. Als annexes Recht der gräflichen Gewalt, das ihnen demzufolge exklusiv im ganzen Gebiet der Grafschaft zustehen sollte, ließen sich die Grafen den Wildbann erstmals 1333 von ihrem eigenen Landgericht bestätigen; zur Wahrung dieses Rechts wurden dabei Leibstrafen angedroht.
Entwurf:D.Kuhdorfer Kartographie: G.Sturm
Quelle: Historischer Atlas von Bayern
in Verbindung mit der Bayerischen Archivverwaltung
und dem Bayerischen Landesvermessungsamt
Herausgegeben von der Kommission für Bayerische Landesgeschichte
bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Die Grafschaft Oettingen Territorialer Bestand und innerer Aufbau
(um 1140 bis 1806) von Dieter Kuhdorfer